Urlaubszeit ist Reisezeit: Impfschutz nicht vergessen!
Urlaubszeit ist Reisezeit: Impfschutz nicht vergessen!
Durch die Globalisierung nehmen Fernreisen zu, darunter auch berufs- oder ausbildungsbedingte Auslandsaufenthalte. Reiseimpfungen sind darum ein wichtiger Bestandteil der Gesundheitsvorsorge.1 Wir haben die aktuellen Reiseimpfempfehlungen der STIKO kurz und knapp zusammengefasst.
Bei vielen Auslands- bzw. Fernreisen ist das Erkrankungsrisiko allgemein erhöht. Reiseimpfungen können einen individuellen Schutz vor bestimmten Infektionserkrankungen bieten. Darüber hinaus liegt der Impfschutz von Reisenden auch im öffentlichen Interesse. Schließlich können Infektionserreger nach Deutschland importiert oder ins Reiseland exportiert werden.1
Auf Auslandsreisen besteht ein erhöhtes Risiko für Kontakt zu bestimmten impfpräventablen, also durch Impfung vermeidbaren Erkrankungen. Daher gibt die STIKO Empfehlungen zu Reiseimpfungen heraus (Kategorie „R“: Impfungen aufgrund von Reisen). Individuelle Beratungen werden von spezialisierten niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten, Tropeninstituten und teilweise von Gesundheitsämtern angeboten.1
Gut zu wissen
Impfungen sind ein zentraler Teil der medizinischen Reiseberatung.1 Wenn Sie wissen wollen, welche zusätzlichen Vorkehrungen außerdem unerlässlich sind, lesen Sie hier weiter.
Reiseimpfungen: Sie sind eine gute Gelegenheit, um den individuellen Impfstatus zu überprüfen und mögliche Impflücken zu schließen.1 Haben Ihre Patient:innen kritische Fragen zu Impfungen? Hier finden Sie Antworten auf 10 häufige Impf-Einwände.
Diese Reiseimpfungen empfiehlt die STIKO
Reiseimpfungen sind ein wichtiger Bestandteil der Gesundheitsvorsorge bei einem Auslandsaufenthalt. Bei jeder Reise sind die von der STIKO empfohlenen Standard- und Indikationsimpfungen von grundsätzlicher Bedeutung, wobei das Infektionsrisiko je nach Reiseziel sehr unterschiedlich sein kann.1 Den aktuellen Impfkalender der STIKO mit den Impfempfehlungen für Kinder, Jugendliche und Erwachsene finden Sie hier. Darüber hinaus empfiehlt die STIKO die folgenden Reiseimpfungen:
Die STIKO verweist hierzu auf die Empfehlung zur COVID-19-Impfung, die regelmäßig aktualisiert wird.1
Für Reisende in Regionen mit Tollwutgefahr und einer erhöhten Wahrscheinlichkeit einer Tollwutexposition (z. B. durch Kontakt mit streunenden Hunden oder Fledermäusen) empfiehlt die STIKO Impfungen nach Angaben des Herstellers.1
Die Impfung mit einem BCG-Impfstoff (abgeschwächter Lebendimpfstoff) wird nicht empfohlen.1
Für Reisende in Endemiegebiete mit Aufenthalt unter schlechten hygienischen Bedingungen empfiehlt die STIKO Impfungen nach Angaben des Herstellers.1
Gut zu wissen
- Weitere Impfstoffe stehen in einigen Ländern oder in besonderen Situationen zur Verfügung. Sie kommen bei Reisenden aus Deutschland in der Regel nicht zum Einsatz.1
- Bestimmte Impfungen können im internationalen Reiseverkehr vorgeschrieben sein. Die internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) erlauben es einzelnen Ländern, nach Absprache mit der Weltgesundheitsorganisation (WHO) einen Impfnachweis bei der Einreise zu verlangen.1
Was ist bei der Gabe von Reiseimpfungen zu beachten?
Spätestens 2 Wochen vor Reisebeginn sollten die Impfungen bzw. Impfserien abgeschlossen sein. Dieses Zeitfenster ist wichtig, damit vor dem Reiseantritt ein ausreichender Impfschutz aufgebaut ist und etwaige unerwünschte Arzneimittelwirkungen abklingen können.1
Die Gabe von Totimpfstoffen ist ohne Sicherheitsbedenken in allen Kombinationen am selben Tag möglich.1
Ist vor dem Reiseantritt noch genügend Zeit vorhanden und können mehrere Lebendimpfstoffe verabreicht werden, so sollten die Impfungen für ein optimales Impfansprechen nicht am selben Tag, sondern in einem (Mindest-)Abstand von 4 Wochen gegeben werden. Außerdem ist es dadurch möglich, auftretende unerwünschte Arzneimittelwirkungen oder Impfkomplikationen einem Impfstoff zuzuordnen.1
Kann der Abstand aus Zeitgründen nicht eingehalten werden, können 2 Lebendimpfstoffe auch am gleichen Tag in verschiedene Gliedmaßen verabreicht werden. Die orale Typhusimpfung kann zeitgleich mit anderen Lebendimpfstoffen verabreicht werden. CAVE: Einzelne Impfstoffe dürfen nicht in einer Spritze gemischt und gemeinsam verabreicht werden.1
Im Allgemeinen ist es nicht erforderlich, die gesamte Impfserie neu zu beginnen oder zusätzliche Impfstoffdosen zu verabreichen, wenn Auffrischimpfungen fehlen oder das Impfschema unterbrochen wurde. Stattdessen sollte die nächste Impfstoffdosis gegeben, und die folgenden Impfabstände wie im Schema vorgesehen eingehalten werden.1
Lesetipps
Tipps, wie Sie den Stress von Kindern und Jugendlichen während ihrer Impfung reduzieren können, bekommen Sie hier.
Im Downloadbereich können Sie u. a. eine Vorlage für die Einverständniserklärung zur Durchführung von Impfungen herunterladen.
Gut zu wissen
Für die Kostenerstattung von Reiseimpfungen gibt es keine pauschale Regel. Viele Krankenkassen erstatten im Rahmen einer freiwilligen Satzungsleistung die Kosten für Impfungen für private Auslandsreisen.1 In welchen Fällen sonst noch die Kosten für Reiseimpfungen von den Krankenkassen oder vom Arbeitgeber übernommen werden, erfahren Sie hier.
Quellen:
- Robert Koch-Institut (RKI). Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) und der Deutschen Gesellschaft für Tropenmedizin, Reisemedizin und Globale Gesundheit e. V. (DTG) zu Reiseimpfungen. Epid Bull 2023;14:1-194.
DE-NON-04927 09/23