Praxistipp: Impfwegweiser in 16 Sprachen

Praxistipp: Impfwegweiser in 16 Sprachen

Als MFA können Sie Impflinge im Gespräch über Impfungen informieren und Informationsmaterial dazu anbieten.1 Doch was tun, wenn es eine Sprachbarriere gibt? Nutzen Sie als Hilfe z. B. den Impfwegweiser vom Verein „Ethno-Medizinisches Zentrum e. V.“ in 16 Sprachen.2 Hier mehr!

Ein junges Paar zeigt das Pflaster auf dem Oberarm nach der Impfung.

Die Impfaufklärung muss mündlich vom Behandelnden oder einer Person vorgenommen werden, die über die zur Durchführung der Impfung notwendige Ausbildung verfügt. Es kann dabei ergänzend auf Unterlagen Bezug genommen werden. Aber auch Sie als MFA können Patient:innen über ausstehende Impfungen informieren und entsprechendes Informationsmaterial aushändigen. Bei Sprachbarrieren sollte außerdem geklärt werden, ob die Zuziehung eines Dolmetschers gewünscht wird. Die Kosten dafür trägt ggf. die zu impfende Person.1

Als nützliche Hilfe für die Patient:innenaufklärung hat der Verein „Ethno-Medizinisches Zentrum e. V.“ die Impfschutzinitiative „Mit Migranten für Migranten (MiMi)“ gestartet und einen Impfwegweiser mit muttersprachlichen Informationen rund um das Thema Impfen bereitgestellt.2

Die Broschüre wurde in 16 Sprachen veröffentlicht: Albanisch, Arabisch, Bulgarisch, Deutsch, Englisch, Französisch, Griechisch, Italienisch, Kurdisch, Persisch, Polnisch, Rumänisch, Russisch, Serbokroatisch, Spanisch und Türkisch.2

Die Broschüre enthält die folgenden Informationen:2

  • die Grundlagen des Impfens und die jeweiligen vermeidbaren Krankheiten
  • die Bedeutung des Impfens und praktische Impffragen
  • einen Impfkalender, Impfplan und Impfempfehlungen
  • Informationen zu Risiken und Nebenwirkungen
  • Erklärungen der wichtigsten Fachbegriffe zum Thema Impfen
  • wichtige Fachadressen

Häufig fehlen bei vor kurzem zugewanderten Personen die Impfunterlagen. Bei unbekanntem Impfstatus oder fehlender bzw. unvollständiger Dokumentation von Impfungen, ist von fehlenden Impfungen auszugehen. Nicht dokumentierte Impfungen sollten entsprechend der Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) nachgeholt werden. Dazu teilt das Robert Koch-Institut mit, dass von zusätzlichen Impfungen bei bereits bestehendem Impfschutz kein besonderes Risiko ausgeht. Serologische Kontrollen zur Überprüfung des Schutzes sind nur in Ausnahmefällen angezeigt. Dazu zählen die Überprüfung des Impferfolges bei Personen mit Immundefizienz und der Nachweis des Impfschutzes gegen Hepatitis B bei Personen für die eine Impfindikation gegeben ist. Bei Frauen mit Kinderwunsch und unklarer Varizellen-Anamnese werden Titerkontrollen zum Nachweis eines Varizellen-Impfschutzes empfohlen.1

Fazit

Sprachbarrieren überwinden

Quellen

  1. Robert Koch-Institut (RKI). Empfehlungen der Ständigen Impfkommission beim Robert Koch-Institut 2024. Epid Bull 2024;4:1-72.
  2. Ethno-Medizinisches Zentrum e.V. Schutzimpfungen – mehrsprachiger Impfwegweiser. Aktueller Stand: September 2018. Abrufbar unter: https://www.mimi-bestellportal.de/shop/publikationen/schutzimpfungen/wegweiser-schutzimpfungen-2018-12/ [aufgerufen am: 07.08.2024].
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