Im Fokus: Impfschutz für medizinisches Personal

Im Fokus: Impfschutz für medizinisches Personal

Impfungen gehören zu den wichtigsten medizinischen Präventionsmaßnahmen.1 Doch welche Impfungen spielen aufgrund des erhöhten Expositionsrisikos für Personal medizinischer Einrichtungen eine besondere Rolle? Wir haben die STIKO-Impfempfehlungen für medizinisches Personal für Sie zusammengefasst.

Diverse Holzwürfel liegen in einer Reihe

Die Impfung von Personal medizinischer Einrichtungen hat eine besondere Bedeutung. Mitarbeitende im Gesundheitsdienst haben ein erhöhtes Risiko, sich bei Patienten mit Infektionskrankheiten anzustecken und die Infektion auf Patienten und Kollegen zu übertragen.1 Ziel der Impfung von medizinischem Personal ist es, sowohl die Mitarbeitenden selbst als auch die Patienten (sog. Drittschutz) bestmöglich vor impfpräventablen Erkrankungen zu schützen und die Infrastruktur des Gesundheitssystems aufrechtzuerhalten.2

Impfungen zählen zu den wichtigsten medizinischen Präventionsmaßnahmen. Ein umfassender Impfschutz setzt sich zusammen aus den Grundimmunisierungen, Standardimpfungen, Auffrischimpfungen und den Impfungen aufgrund von individuellen oder beruflichen Indikationen. Für medizinisches Personal empfiehlt die STIKO wegen des erhöhten beruflichen Risikos Impfungen gegen COVID-19, Masern, Mumps, Röteln (MMR), Varizellen, Influenza, Hepatitis A (HA), Hepatitis B (HB), Pertussis und Poliomyelitis.1 Im Folgenden bekommen Sie einen Überblick über die aktuellen Impfempfehlungen für Mitarbeitende im Gesundheitswesen mit einem erhöhten beruflichen Expositionsrisiko.

Grundsätzlich sollte gemäß STIKO-Empfehlung das gesamte medizinische Personal nach dem folgenden Schema gegen Masern, Mumps, Röteln (MMR) und Varizellen (V) geimpft sein:3

Tabelle mit drei Spalten zu beruflich indizierten Impfungen gegen Masern, Mumps, Röteln und Varizellen, Indikation und Anmerkungen.
Tabelle mit drei Spalten zu beruflich indizierten Impfungen gegen Masern, Mumps, Röteln und Varizellen, Indikation und Anmerkungen.

Tabelle modifiziert von MSD nach [1].

Das Masernschutzgesetz gibt vor, dass alle nach 1970 geborenen Beschäftigten in folgenden medizinischen Einrichtungen bis zum 31. Juli 2022 einen Nachweis über die Masernimpfung vorlegen müssen, auch wenn sie keinen direkten Kontakt mit Patientinnen und Patienten haben:4

  • Arztpraxen, Zahnarztpraxen, Praxen sonstiger humanmedizinischer Heilberufe,
  • Krankenhäuser, Dialyseeinrichtungen, Tageskliniken, Entbindungseinrichtungen, Einrichtungen für ambulantes Operieren,
  • Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen, in denen eine den Krankenhäusern vergleichbare medizinische Versorgung erfolgt,
  • Behandlungs- oder Versorgungseinrichtungen, die mit einer der genannten Einrichtungen vergleichbar sind,
  • Einrichtungen des öffentlichen Gesundheitsdienstes, in denen medizinische Untersuchungen, Präventionsmaßnahmen oder ambulante Behandlungen durchgeführt werden,
  • ambulante Pflegedienste, die ambulante Intensivpflege in Einrichtungen, Wohngruppen oder sonstigen gemeinschaftlichen Wohnformen erbringen, sowie Rettungsdienste.

Aufgrund des erhöhten beruflichen Expositionsrisikos empfiehlt die STIKO:1

  • die Impfung gegen Hepatitis A u. a. für Personen* im Gesundheitsdienst (inkl. Sanitäts- und Rettungsdienst, Küche, Labor, technischer und Reinigungsdienst, psychiatrische und Fürsorgeeinrichtungen). Die Grundimmunisierung und Auffrischimpfung erfolgen dabei jeweils gemäß den Angaben in den Fachinformationen.
  • die Impfung gegen Hepatitis B für Personal* in medizinischen Einrichtungen (einschließlich Labor- und Reinigungspersonal), Sanitäts- und Rettungsdienst, betriebliche Ersthelfer, Polizisten und Personal von Einrichtungen, in denen eine erhöhte Prävalenz Hepatitis-B-Virus (HBV)-Infizierter zu erwarten ist (z. B. Einrichtungen für Menschen mit Behinderung, Unterkünfte für Asylsuchende, Gefängnisse).# Die Grundimmunisierung und Auffrischung der Impfungen sowie Informationen rund um die Bestimmung der Anti-HBs-Titer finden Sie in der STIKO-Impfempfehlung 2025.
  • die Gabe einer Pertussis-Impfstoffdosis alle 10 Jahre für Personal im Gesundheitsdienst und in Gemeinschaftseinrichtungen.
  • die Impfung gegen Poliomyelitis u. a. für medizinisches Personal, das engen Kontakt zu Erkrankten haben kann, Personal in Laboren mit Infektionsrisiko. Fehlende Impfungen der Grundimmunisierung sollen mit einer inaktivierten Polio-Vakzine (IPV) nachgeholt werden (ggf. als Kombinationsimpfstoff). Besteht das Expositionsrisiko weiterhin, sollten alle 10 Jahre Auffrischimpfungen erfolgen.

Zum individuellen Schutz der Mitarbeitenden sowie der Patienten empfiehlt die STIKO für medizinisches Personal die saisonale Influenza-Impfung im Herbst. Vor allem in den Herbst- und Wintermonaten sind Kliniken verstärkt von Personalengpässen betroffen und mit teils folgenschweren, im Krankenhaus erworbenen Influenza-Infektionen bei Patienten konfrontiert. Diese Problematik hatte sich während der COVID-19-Pandemie verstärkt und wird auch in Zukunft eine Herausforderung bleiben. Eine hohe Influenza-Impfquote bei medizinischem Personal ist erstrebenswert, um die Übertragung des Influenza-Virus in Einrichtungen mit vulnerablen Patienten zu reduzieren und die Mitarbeitenden selbst zu schützen. 5

Influenza-Impfquoten bei Pflegepersonal noch ausbaufähig

Das OKaPII Influenza-Impfquoten-Monitoring im Krankenhaus ergab für die Influenza-Saison 2022/23 eine Impfquote von 58,7 % (95 %-Konfidenzintervall 57,9 – 59,4) für alle befragten Mitarbeitenden (n = 15.312) aus 115 teilnehmenden Kliniken. Die Aufschlüsselung nach Berufsgruppen ergab, dass die Influenza-Impfquoten noch ausbaufähig sind. Insgesamt nahmen Ärztinnen und Ärzte (80,7 %) die Influenza-Impfung signifikant häufiger in Anspruch als das Pflegepersonal (51,1 %; chi²(1) = 591,2; p < 0,001).5

COVID-19 ist in Deutschland von der pandemischen in die endemische Phase übergegangen: Das Virus zirkuliert also weiterhin in der Bevölkerung. Für die nahe Zukunft wird davon ausgegangen, dass weitere Verbreitungswellen auftreten können, möglicherweise auch außerhalb der Herbst-/Wintersaison. COVID-19 ist in erster Linie eine akute Atemwegserkrankung. Als solche ist COVID-19 anhand der Symptomatik alleine kaum von Erkrankungen durch andere Atemwegserreger zu unterscheiden. Der Schweregrad der Symptomatik von COVID-19 ähnelt demjenigen von Influenza.6

Ziel der COVID-19-Impfung ist es weiterhin, schwere Krankheitsverläufe, Hospitalisierungen und Tod sowie Langzeitfolgen nach COVID-19 in der gesamten Bevölkerung zu reduzieren.6 Deshalb sollte sich gemäß STIKO-Empfehlung u. a. Personal in medizinischen Einrichtungen und Pflegeeinrichtungen mit direktem Kontakt zu Patientinnen und Patienten oder Bewohnenden gegen COVID-19 impfen lassen. Empfohlen wird eine jährliche Impfung im Herbst mit einem zugelassenen mRNA- oder proteinbasierten COVID-19-Impfstoff mit jeweils von der WHO empfohlener Variantenanpassung, bis die Anzahl der für die Basisimmunität erforderlichen ≥ 3 SARS-CoV-2-Antigenkontakte erreicht ist. Mindestens einer dieser Kontakte sollte durch die Impfung erfolgen. Sofern eine Indikation vorliegt, kann am selben Termin auch gegen saisonale Influenza und Pneumokokken geimpft werden.1

Die Aufklärung über die Gefahren durch impfpräventable Erkrankungen für Beschäftigte im Gesundheitsdienst und für die von ihnen betreuten Personen ist wichtig für die Akzeptanz von beruflich indizierten Impfungen.3 Letztlich entscheiden die Mitarbeitenden selbst, ob sie sich impfen lassen möchten oder nicht.7 Regelmäßige niedrigschwellige Impfangebote und die Etablierung eines Systems für die routinemäßige Impferinnerung können dazu beitragen, die Impfquoten zu erhöhen. Personal, das nicht ausreichend geimpft ist, sollte laut STIKO nicht in Risikobereichen arbeiten.3

* einschließlich Auszubildende, Praktikanten, Studierende und ehrenamtlich Tätige mit vergleichbarem Expositionsrisiko1

# Die aufgeführten Personengruppen sind Beispiele und stellen keine abschließende Indikationsliste dar. Die Impfindikation ist auf Basis des geschätzten tatsächlichen Expositionsrisikos zu stellen. Dabei sind im Bereich der Arbeitsmedizin die Empfehlungen der ArbMedVV zu beachten.1

Die hier zur Verfügung gestellten aktuellen Meldungen verweisen auf unabhängige Informationsquellen und stellen nicht notwendigerweise die Meinung von MSD dar.

OKaPII ist eine Onlinebefragung von Krankenhaus-Personal zur Influenza-Impfung, die bundesweit als einzige die Impfquoten von medizinischem Personal überwachen.5

Quellen

  1. Robert Koch-Institut (RKI). Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) beim Robert Koch-Institut 2025. Epid Bull 2025;4:1-75.
  2. Clari M et al. Effectiveness of interventions to increase healthcare workers‘ adherence to vaccination against vaccine-preventable diseases: a systematic review and meta-analysis, 1993 to 2022. Euro Surveill. 2024;29(9):2300276. DOI:10.2807/1560-7917.ES.2024.29.9.2300276.
  3. Robert Koch-Institut (RKI). Empfehlung und wissenschaftliche Begründung für die Angleichung der beruflich indizierten Masern-Mumps-Röteln-(MMR-) und Varizellen-Impfung. Epid Bull 2020;2:1-26.
  4. Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA). Masernschutzgesetz für Beschäftigte in medizinischen Einrichtungen. Häufige Fragen zum Masernschutzgesetz. Stand: 22.11.2022. Abrufbar unter: https://www.masernschutz.de/beschaeftigte-in-einrichtungen/ [eingesehen am 19.02.2025].
  5. Wulkotte E, Schmid-Küpke NK. Impfverhalten von Klinikpersonal verstehen – Ergebnisse der OKaPII-Studie 2023. Bundesgesundheitsblatt Gesundheitsforschung Gesundheitsschutz. 2025;68(1):79-87. DOI:10.1007/s00103-024-03982-7.
  6. Robert Koch-Institut (RKI). RKI-Ratgeber COVID-19 (Coronavirus Disease 19). Stand: 04.06.2024. Abrufbar unter: https://www.rki.de/DE/Aktuelles/Publikationen/RKI-Ratgeber/Ratgeber/Ratgeber_COVID-19.html [eingesehen am 19.02.2025].
  7. Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) 2019. Stand: Juli 2019. Abrufbar unter: https://www.bmas.de/DE/Service/Publikationen/Broschueren/a453-arbeitsmedizinischen-vorsorge.html [eingesehen am 19.02.2025].
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