Aus für das rosa Rezept? Der Übergang zum eRezept
Aus für das rosa Rezept? Der Übergang zum eRezept
Das eRezept hält Einzug in den Praxisalltag: Seit dem 01.01.2024 müssen Vertragsärztinnen und -ärzte für verschreibungspflichtige Arzneimittel eRezepte ausstellen.2 Das eRezept soll den Praxisalltag erleichtern.3 Wie das eRezept funktioniert, erfahren Sie hier.
Das eRezept: Pflicht und Kür
Das elektronische Rezept (eRezept) gibt es optional seit Sommer 2023. Seit dem 1. Januar 2024 ist es verpflichtend.1 Was bedeutet das für den Praxisalltag?
Verschreibungspflichtige Arzneimittel zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung (rosa Rezept) müssen dann als eRezept verordnet werden. Alle anderen Verordnungen auf dem rosa Rezept (z. B. Verband- und Hilfsmittel) werden weiterhin auf Papier ausgestellt. Gleiches gilt für BtM-Rezepte (Betäubungsmittel), T-Rezepte (Lenalidomid, Pomalidomid und Thalidomid) und Praxisbedarf.1
Verordnungen auf einem blauen oder grünen Rezept können als eRezept ausgestellt werden. Apothekenpflichtige Arzneimittel, die ohne ärztliches Rezept in der Apotheke gekauft werden, können ebenfalls als eRezept verordnet werden.1
Verfügen Privatversicherte über eine digitale Identität, können auch sie mittlerweile ein eRezept erhalten.4
Wie sollte man sich auf das eRezept vorbereiten?
- eRezept-Update für das Praxisverwaltungssystem (PVS), um eRezepte erstellen zu können5
- Anbindung an die Telematikinfrastruktur: Aktueller Konnektor ab der Version PTV 51
- Empfohlen1: Komfortsignatur, ggf. Absprache mit dem IT-Dienstleister zur Umsetzung in Ihrer Praxis nötig5
- Ärztinnen und Ärzte benötigen einen eigenen, aktivierten elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) für die qualifizierte elektronische Signatur. Er ist von der Landesärztekammer erhältlich.5
- Einrichtung eines Druckers, da ein Ausdruck nötig sein kann (Laser- oder Tintenstrahldrucker, Auflösung min. 300 dpi, DIN-A4 / DIN-A5)5
- Prüfen, ob Abläufe zum Ausstellen von Rezepten in Ihrer Praxis angepasst werden müssen5
Schritt für Schritt: Wie funktioniert das eRezept?
- Der verordnende Arzt oder die verordnende Ärztin benötigen einen eHBA mit Signatur-PIN, empfohlen wird die Komfortsignatur.2
- Damit können bis zu 250 eRezepte und andere Dokumente innerhalb von 24 Stunden signiert werden – mit nur einmaliger PIN-Eingabe.2
- Die Stammdaten der Versicherten können aus dem PVS übertragen werden. Informationen zum Medikament können digital erfasst werden. Das eRezept wird automatisch auf Vollständigkeit geprüft.6
- Hier verbessert das eRezept die Abläufe6: MFA können eRezepte vorbereiten2 und sie digital zur Unterschrift vorlegen6. Der verordnende Arzt oder die verordnende Ärztin muss sie nach einer Prüfung dann nur noch elektronisch unterschreiben.2 Für Folgerezepte innerhalb eines Quartals müssen Versicherte daher nicht extra in die Praxis kommen.6
- Das eRezept wird mit einer qualifizierten elektronischen Signatur durch den Arzt oder die Ärztin elektronisch unterschrieben.6 Die Verantwortung für die Verordnung trägt der Arzt oder die Ärztin, der oder die das eRezept signiert.2
- Achtung: Ausstellungs- und Signaturdatum müssen übereinstimmen!2
- Mit Hilfe des PVS wird das eRezept im eRezept-Fachdienst der Telematikinfrastruktur gespeichert. Ohne Signatur kann ein eRezept nicht gespeichert werden.7
- Die Versicherten können sich das Rezept über die eRezept-App herunterladen.7 Um die App zu nutzen, benötigen Versicherte ein NFC-fähiges Smartphone2, eine NFC-fähige elektronische Gesundheitskarte (eGK) und ihre Versicherten-PIN, die sie bei ihrer Krankenkasse erhalten3.
- Außerdem kann das eRezept direkt mit der eGK in der Apotheke eingelöst werden. Eine PIN ist nicht erforderlich.2
- Alternativ haben Patient:innen einen Anspruch auf einen Ausdruck des eRezepts. Hierbei muss das Rezept nicht handschriftlich unterschrieben werden, die elektronische Signatur ist ausreichend.2
- Auch in den Apotheken kann das eRezept Zeit sparen, denn die Rezepte müssen u. a. nicht mehr händisch eingegeben und geprüft werden.4
- Patient:innen, die eine App nutzen, können einen Rezeptcode in der Apotheke scannen lassen.7 Die Apotheke kann dadurch digital auf die Verordnung zugreifen.2
- Das eRezept kann von den Patient:innen auch mit ihrer eGK eingelöst werden. Dazu muss diese in der Apotheke nur in das Kartenterminal gesteckt werden.3
- Mithilfe des Rezeptcodes auf dem Ausdruck kann die Apotheke, z. B. eine Versandapotheke, die Daten auch ohne eGK oder App abrufen.2
Fehler passieren. Aber wie können fehlerhafte, bereits ausgestellte eRezepte korrigiert werden? Sie müssen gelöscht und neu ausgestellt werden. Die Praxis kann das eRezept aber nur stornieren, wenn es noch keiner Apotheke zugewiesen wurde. In so einem Fall muss die Apotheke das Rezept freigeben oder es löschen. Bestimmte Korrekturen kann auch die Apotheke wie bisher vornehmen.1
Bei der Änderung oder Neuausstellung eines eRezeptes kann die Arztpraxis das eRezept direkt an die Apotheke übermitteln. Dafür kann ein sicheres Übertragungsverfahren wie der Kommunikationsdienst KIM genutzt werden.7
Im Notfall: Wenn das eRezept nicht funktioniert
Bei technischen Störungen, Haus- und Pflegeheimbesuchen oder Verordnungen für im Ausland Versicherte darf weiterhin Muster 16 genutzt werden.1
Durch das eRezept werden weitere digitale Anwendungen ermöglicht: Medikationserinnerung, Medikationsplan und Wechselwirkungscheck.3
In Zukunft soll das eRezept alle weiteren veranlassten Leistungen abdecken3, u. a.:
- Verordnungen von Betäubungsmitteln (ab 01.07.2025)3
- Verordnungen von Heilmitteln (ab 01.01.2027)3
- Verordnungen von Hilfsmitteln (ab 01.07.2027)3
- Verordnungen auf einem T-Rezept1
- Verordnungen von Verbandmitteln1
- Verordnungen von Digitalen Gesundheitsanwendungen8
- Verordnungen von Sprechstundenbedarf8
Fazit:
Ab dem 01.01.2024 gilt für Vertragsärztinnen und -ärzte2: Verschreibungspflichtige Arzneimittel zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung (rosa Rezept) müssen als eRezept verordnet werden. Wahlweise können auch Verordnungen auf einem blauen oder grünen Rezept sowie apothekenpflichtige Arzneimittel, die ohne ärztliches Rezept in der Apotheke gekauft werden, als eRezept verordnet werden. Ausnahmen: Bei technischen Störungen, Haus- und Pflegeheimbesuchen oder Verordnungen für im Ausland Versicherte darf weiterhin Muster 16 genutzt werden.1 Zukünftig soll das eRezept auch alle weiteren veranlassten Leistungen abdecken.3
Auch Privatversicherte können u. U. mittlerweile ein eRezept erhalten.4 Allen Patient:innen steht es frei, ob sie des eRezept mit der App, einem Papierausdruck oder der eGK einlösen.3
Quellen:
- Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV). Infoblatt. Auf einen Blick: Das eRezept startet. Aktueller Stand: Dezember 2023. Abrufbar unter: https://www.kbv.de/html/erezept.php#conten53086 [eingesehen am 12.01.2024].
- Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV). PraxisInfo. Das Elektronische Rezept. Aktueller Stand: Juli 2023. Abrufbar unter: https://www.kbv.de/html/erezept.php#conten53086 [eingesehen am 12.01.2024].
- Bundesgesundheitsministerium (BMG). Elektronisches Rezept (E-Rezept). Aktueller Stand: 02.01.2024. Abrufbar unter https://www.bundesgesundheitsministerium.de/e-rezept.html [eingesehen am 12.01.2024].
- Gematik. Nationale Agentur für Digitale Medizin. Auf einen Blick. Das E-Rezept: der schnelle Weg zum richtigen Medikament. Aktueller Stand: 27.04.2023. Abrufbar unter: https://www.gematik.de/anwendungen/e-rezept/praxen [eingesehen am 12.01.2024].
- Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV). Checkliste. So bereiten Sie sich auf das eRezept vor. Aktueller Stand: Dezember 2023. Abrufbar unter: https://www.kbv.de/html/erezept.php#conten53086 [eingesehen am 12.01.2024].
- Gematik. Nationale Agentur für Digitale Medizin. Kurz erklärt. Wie funktioniert das E-Rezept? Information für Mitarbeitende in (Zahn-) Arztpraxen. Aktueller Stand: 06.12.2023. Abrufbar unter: https://www.gematik.de/anwendungen/e-rezept/praxen [eingesehen am 12.01.2024].
- Gematik. Nationale Agentur für Digitale Medizin. FAQ – Praxen. Abrufbar unter: https://www.gematik.de/anwendungen/e-rezept/faq/praxen [eingesehen am 12.01.2024].
- Gematik. Nationale Agentur für Digitale Medizin. Das E-Rezept. Diese Rezepte können Sie elektronisch verschreiben. Aktueller Stand: 07.12.2023. Abrufbar unter: https://www.gematik.de/anwendungen/e-rezept/praxen [eingesehen am 12.01.2024].
DE-NON-05288 02/24