So geht’s: HPV-Impfschema und Abrechnung

So geht’s: HPV-Impfschema und Abrechnung

Hohe Impfquoten gegen HPV erreichen – wir möchten dieses Ziel unterstützen. Deshalb haben wir Hinweise und Tipps zum Impfschema und zur Abrechnung der HPV-Impfung zusammengestellt.

Bis 2030 möchten die Weltgesundheitsorganisation (WHO) und die Europäische Kommission weltweite Impfquoten gegen Humane Papillomviren (HPV) von mindestens 90 % bei 15-jährigen Mädchen erreichen, um das Zervixkarzinom zu eliminieren.1, 2 Auch bei Jungen sollen die HPV-Impfquoten deutlich gesteigert werden.2

Für wen ist eine HPV-Impfung empfohlen?

Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt die HPV-Impfung als Standardimpfung für alle Jungen und Mädchen von 9 – 14 Jahren.3 Versäumte Impfungen sollten so früh wie möglich, aber bis zum Alter von 17 Jahren (also vor dem 18. Geburtstag) nachgeholt werden.

Abb.1: Impfschema nach STIKO Impfempfehlung. Modifiziert von MSD nach dem RKI Faktenblatt HPV-Impfung.4

Diese Empfehlung der STIKO und damit das Alter der Patient:innen ist bei der Verordnung und Abrechnung der HPV-Impfung entscheidend.3, 5,6 Aber es sind auch regionale Besonderheiten zu beachten.7-9

Abb. 2: Entscheidungsschema für die Verordnung von Impfstoffen als Pflichtleistung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) bzw. als freiwillige Zusatzleistung der Krankenkassen. Abbildung erstellt von MSD nach Informationen des Deutschen Apothekenportals, der Kassenärztliche Vereinigung (KV) Schleswig-Holstein, der KV Nordrhein, der KV Sachsen und der KV Mecklenburg-Vorpommern.7, 8, 6, 10

Jugendliche im Alter von 9-17 Jahren

Als von der Ständigen Impfkommission (STIKO) empfohlene Standardimpfung unterliegt die HPV-Impfung bei Jugendlichen im Alter von 9-14 sowie das Nachholen bis zum Tag vor dem 18. Geburtstag der Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV).3, 5 Die Leistungspflicht gilt für alle Impfungen, die in der Schutzimpfungs-Richtlinie (SI-RL) Anlage 1 als Grundimmunisierung, Standardimpfung, Indikationsimpfung oder beruflich bedingte Impfung angegeben sind.5 Grundlage sind die Empfehlungen der STIKO.5

Ist die Impfung eine GKV-Pflichtleistung, dann erfolgt die Verordnung über den Sprechstundenbedarf (SSB); Arzneiverordnungsblatt (Muster 16):6

  • In der Regel wird das Feld 8 für „Impfung“ und Feld 9 für „Sprechstundenbedarf“ angekreuzt.
    Zudem sollten regionale Vorgaben beachtet werden.
  • Als Kostenträger sollte der in der jeweiligen SSB-Vereinbarung angegebene Kostenträger eingetragen werden.

Bei der SSB-Verordnung ist die Wirtschaftlichkeit zu beachten. Das heißt, größere Packungen sind zu bevorzugen (Anzahl der Dosen eintragen). Wenn größere Packungen nicht verimpft werden können oder der Impfstoff knapp ist, können in der Regel allerdings auch Einzeldosen über den SSB verordnet werden.6

Da sich einige Vorgaben in den einzelnen KV-Regionen unterscheiden können, sollte bei weiterführenden Fragen zum Impfstoffbezug Kontakt mit der zuständigen KV aufgenommen werden. Bei der KV Hamburg z.B. erfolgt der Impfstoffbezug nicht als SSB, sondern als Impfstoffbedarf.11

In dieser interaktiven Musterverordnung sind die wichtigen Eintragungen bei einer SSB-Verordnung noch einmal genauer dargestellt:

Interaktives Musterrezept für eine Verordnung über den Sprechstundenbedarf. Abbildung erstellt von MSD nach einer Vorlage der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und Informationen der Kassenärztlichen Vereinigungen Nordrhein und Mecklenburg-Vorpommern.6, 12

Für die Dokumentation und Abrechnung der HPV-Impfung werden folgende Dokumentationsnummern/Impfziffern genutzt:5

  • erste Dosen eines Impfzyklus, bzw. unvollständige Impfserie: 89110 A
  • letzte Dosis eines Impfzyklus nach Fachinformation oder abgeschlossene Impfung: 89110 B

Mit der Vergütung der Impfziffer ist die Impfleistung, die Aufklärung, die Impfberatung, die Impfanamnese, die Untersuchung zur Impffähigkeit sowie die Dokumentation und Eintragung in den Impfpass bzw. das Ausstellen einer Impfbescheinigung abgegolten.5

Erwachsene ab 18 Jahren
Krankenkassen sind aufgrund der aktuellen STIKO Empfehlungen nur verpflichtet, die HPV-Impfung für Jugendliche im Alter von 9-14, bzw. Nachholimpfungen bis zum 18. Geburtstag zu übernehmen.3, 5 Viele Krankenkassen haben ihre Leistungen jedoch darüber hinaus freiwillig ausgeweitet und erstatten bzw. übernehmen die Impfkosten auch für junge Frauen und Männer über 18 Jahre. Die Höhe des erstatteten Kostenanteils kann sich von Krankenkasse zu Krankenkasse unterscheiden.13, 15

Tipp-Box:
Sowohl gesetzlich als auch privat versicherte erwachsene Patient:innen sollten bei ihrer Krankenversicherung nachfragen, ob sie die Kosten für die Impfung erstattet bekommen und wie die Erstattung erfolgt.

Holen Sie sich Tipps zum Beratungsgespräch und zu häufig gestellten Fragen zur HPV-Impfung.

Auf entschiedengegenkrebs.de haben wir als Unterstützung für Patient:innen Informationen zur HPV-Impfung und Kostenerstattung bei Erwachsenen zusammengestellt.

Freiwillige Zusatzleistung ab 18 Jahren: in der Regel auf Privatrezept
In der Regel wird die HPV-Impfung bei Erwachsenen über ein Privatrezept verordnet und die Impfleistung nach GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte) abgerechnet:6

  • GOÄ-Ziffer 375 (Schutzimpfung [intramuskulär, subkutan] – gegebenenfalls einschließlich Eintragung in den Impfpass.15
  • Auch die Ziffern 1 (Beratung), 2 (Wiederholungsrezept) sind möglich.15

Um die Kosten nachträglich bei der Krankenkasse einreichen zu können, benötigen Patient:innen in der Regel:

  • Das Privatrezept
  • Eine Rechnung über die Behandlung
  • Bei manchen Krankenversicherungen eine ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung
  • Hinweis: in der Apotheke den Kassenbeleg geben lassen und aufbewahren

Ausnahmen in einzelnen Regionen
In einigen Regionen bestehen zur HPV-Impfung Erwachsener gesonderte Impfvereinbarungen zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) und verschiedenen Krankenkassen. In diesen Fällen kann die HPV-Impfung für die in der Vereinbarung beschriebenen Patientengruppe zu Lasten der jeweiligen Krankenkasse verordnet werden (Arzneiverordnungsblatt Muster 16, Markierungsfeld „8“ für Impfung kennzeichnen, in Sachsen bei einigen Krankenkassen über den Sprechstundenbedarf).7–9

Die KV Schleswig-Holstein, die KV Nordrhein und die KV Sachsen stellen auf ihren Webseiten eine Übersicht der als zusätzliche Leistungen (Satzungsleistung) vereinbarten Impfungen inklusive Abrechnungshinweisen bereit. Die zuständige KV kann auch direkt kontaktiert werden.

Eine Übersicht, welche Impfungen als zusätzliche Leistungen (Satzungsleistung) Satzungsimpfungen mit den entsprechenden Abrechnungsziffern verordnet werden dürfen, ist außerdem im KV-Safe Net zu finden unter: KV SafeNet > Download > Verträge und Vereinbarungen > weitere Verträge > Impfvereinbarungen > Impfungen außerhalb Schutzimpfungsrichtlinie.6

Quellen

  1. World Health Organization. Global strategy to accelerate the elimination of cervical cancer Nov 2020 [eingesehen am Oktober 2022]. URL: https://www.who.int/initiatives/cervical-cancer-elimination-initiative.
  2. Europäische Kommission. Europas Plan gegen den Krebs: Neue Maßnahmen für einen besseren Zugang zu Prävention, Früherkennung, Behandlung und Versorgung bei Krebs 2022; 2022. URL: https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/ip_22_702.
  3. Ständige Impfkommission: Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) beim Robert Koch-Institut 2023. Epid Bull 2023; (4):3–68.
  4. Robert Koch-Institut. Faktenblatt HPV-Impfung; 2022. URL: https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/Impfen/Materialien/Faktenblaetter/HPV.html
  5. Gemeinsamer Bundesausschuss (GBA). Richtlinie über Schutzimpfungen (Stand Oktober 2022). URL: https://www.g-ba.de/richtlinien/60/
  6. Kassenärztliche Vereinigung Mecklenburg-Vorpommern. Aktuelle Verordnungsinformation – Impfstoffe richtig verordnen und abrechnen; 2022. URL: https://www.kvmv.de/service/verordnungsinformationen/eintrag/Impfstoffe-richtig-verordnen-und-abrechnen/
  7. Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein. Vereinbarungen zu Reiseschutzimpfungen und HPV-Impfung [eingesehen am 09.12.22]. URL: https://www.kvno.de/praxis/recht-vertraege/vertraege/impfen/reiseschutz-und-hpv-impfung
  8. Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein. Vereinbarung zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein und der IKK Nord; Stand 2021 [eingesehen am 09.12.22]. URL: https://www.kvsh.de/fileadmin/user_upload/dokumente/Praxis/Vertraege/Impfungen/IKK_Nord/2021_01_01_Vertrag_Impfen.pdf
  9. Kassenärztliche Vereinigung Sachsen. Gesamtübersicht Schutzimpfungen [eingesehen am 09.12.22]. URL: https://www.kvs-sachsen.de/fileadmin/data/kvs/img/Mitglieder/Impfen_und_Praevention/20221020_Gesamtuebersicht_Schutzimpfungen.pdf
  10. Deutsches Apotheken Portal. Impfstoffverordnung. URL: https://www.deutschesapothekenportal.de/download/public/arbeitshilfen/dap_arbeitshilfe_141.pdf
  11. Kassenärztliche Vereinigung Hamburg. Bezug von Impfstoffen [eingesehen am 09.12.22]. URL: https://www.kvhh.net/de/praxis/verordnung/verordnung/bezug-von-impfstoffen.html
  12. Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV). Arzneimittelverordnung [eingesehen am 09.12.22]. URL: https://www.kbv.de/html/27760.php
  13. IKK Südwest. Impfungen [eingesehen am 09.12.22]. URL: https://lifeaktiv.ikk-suedwest.de/vorsorge/fuer-erwachsene/impfungen/
  14. Debeka BKK. Schutzimpfungen [eingesehen am 09.12.22]. URL: https://www.debeka-bkk.de/leistungen-und-services/leistungen-a-z/schutzimpfungen/
  15. GOÄ-Ratgeber. Abrechnung von Impfungen. Deutsches Ärzteblatt; 12(Heft 35-36)

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